Dieser Artikel wurde indexiert von Onlineportal von IT Management – it-daily.net
Nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind Banken seit Mitte August 2021 mit neuen Anforderungen bei der umfassenden Kontrolle der „Wesentlichen Auslagerungen“ konfrontiert.