Der Datenschutz nach Brexit und Übergangsfrist

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Die Übermittlung personenbezogener Daten von der EU in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sollen für eine Übergangsperiode nicht als Übermittlungen in ein Drittland angesehen werden. Für die Zeit nach der Übergangsfrist müssen allerdings Lösungen gefunden werden, nicht nur von der EU-Kommission. Auch Unternehmen sollten sich jetzt rechtzeitig Gedanken machen.


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