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Mitte August veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die finale Version der „Zahlungsdiensteaufsichtlichen Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten“ (ZAIT). Darin werden entsprechende Vorgaben auferlegt, die Anwendung der Inhalte sind mit Veröffentlichung des Rundschreibens verpflichtend. Im Vergleich zu zurückliegenden Rundschreiben der BaFin enthält die ZAIT einige neue bzw. konkreter beschriebene Anforderungen.