Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zwingt Unternehmen und Mitarbeiter zu einem sensibleren Umgang mit Personal- und Unternehmensdaten. Ein Datenschutzexperte klärt auf: „Es gilt nach der Änderung einiges im Umgang mit Personaldaten zu beachten. Das Datengeheimnis nach §53 des BDSG ist zwar entfallen, das unbefugte Erheben, Verarbeiten und Weiterleiten von Daten bleibt jedoch verboten.“
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