Kommerzielle Anbieter offener WLANs können teilweise aufatmen: Der EuGH erklärte Abmahnkosten und Schadenersatz bei Urheberrechtsverletzungen für unzulässig. Aber das Urteil hat einen großen Haken. (Störerhaftung, WLAN)
Lesen Sie den ganzen Artikel: Ende der Störerhaftung: Bei Verstößen droht Hotspot-Anbietern Nutzerregistrierung