Von den deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz und von dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB) kommen erste Konkretisierungen für Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR). Dazu gehört eine Liste von Verfahren, bei denen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchgeführt werden muss. Es gibt also Handlungsbedarf für Unternehmen.
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