Die Datenerhebung beim Kauf von Prepaid-SIM-Karten verstößt nicht gegen die europäische Grundrechtecharta. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Der Kläger rät zum Kauf dänischer oder schwedischer SIM-Karten. (Anonymität, Datenschutz)
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