Die Essener Polizei hat Fotos einer Demonstration auf Facebook und Twitter veröffentlicht. Dagegen hatten zwei Demonstrationsteilnehmer geklagt, die auf den Bildern zu erkennen waren. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat nun zugunsten der Versammlungsfreiheit entschieden. (Polizei, Soziales Netz)
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