Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stuft GPS-Tracker in denen auch ein Mikrofon eingebaut ist ab sofort als „verbotene Sendeanlage“ ein. Die Produkte dürfen in Zukunft nicht mehr verkauft werden. Darüber hinaus ist auch der Besitz der Geräte nicht mehr erlaubt. Die BNetzA kann einen Nachweis auf Vernichtung einfordern. Wer solche Geräte besitzt, sollte sie also nicht mehr verwenden.
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