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Der Bundestag hat im April 2021 den von Bundesinnenminister Horst Seehofer vorgelegten Entwurf für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 zur Erhöhung der Sicherheit Informationstechnischer Systeme verabschiedet. Zu den Kernpunkten des Gesetzes zählt die Stärkung der Kompetenzen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Stärkung des Verbraucherschutzes, Stärkung der Unternehmerischen Vorsorgepflicht und die Stärkung staatlicher Schutzfunktionen wie die Überarbeitung von Bußgeldvorschriften.