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Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) macht einige Änderungen für KRITIS-Betreiber erforderlich. Es verpflichtet sie, erweiterte Sicherheitsmaßnahmen für ihre IT umzusetzen. Der Kreis der Unternehmen und Branchen, die nachschärfen müssen, ist außerdem erweitert worden.
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