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Das Bundesamt für Justiz hat zwei Verfahren gegen den Kurznachrichtendienst Telegram eingeleitet, der besonders unter Kritikern aller Couleur, darunter Verschwörungsideologen und Extremisten, beliebt ist.
Im Rahmen der Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes hat sich das deutsche Bundesamt für Justiz an den gleichnamigen Betreiber des Kurznachrichtendienstes Telegram gewendet. Die Behörde bemängelt, dass das in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ansässige Unternehmen gesetzlich vorgeschriebene Informationen nicht bereitstellt.
So fehlten bei Telegram ein leicht erkennbarer und …