Es ist noch gar nicht lange her, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Verwaltungsgericht Köln wegen Unvereinbarkeit mit EU-Recht abgelehnt wurde. Und auch das jüngste US-amerikanische Gesetz CLOUD Act („Clarifying Lawful Overseas Use of Data”), das den Umgang mit außerhalb der USA gespeicherten Daten regelt, wird in Europa vor allem als unverhältnismäßiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz durch ausländische Ermittlungsbehörden begriffen.
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