Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) weist aktuell auf die neue Fassung der Norm DIN EN 1838 hin, welche auch die Errichtung von Notbeleuchtungen regelt. Die Norm legt die lichttechnischen Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungssysteme in Räumen und Bereichen fest, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern zugänglich sind und in denen derartige Systeme gefordert werden. Die aktuelle Norm ersetzt die DIN EN 1838 von Oktober 2013. Die redaktionellen Anpassungen waren notwendig, da im Rahmen der gestarteten, europäischen Überarbeitung der Norm Ungenauigkeiten in der deutschen Übersetzung der europäischen Vorlage aufgefallen sind. Die einzige nennenswerte Änderung, die sich daraus ergibt, betrifft den Abschnitt „4.1.1 Anforderungen an die Errichtung“, Absatz 3. So mussten bisher für die Planung einer Sicherheitsbeleuchtung die schlechtesten Umgebungsbedingungen zu Grunde gelegt werden wie geringster Lichtstrom, keine Reflexion, größte Blendwirkung. Aus dieser Notwendigkeit ist eine Empfehlung geworden, so dass für zukünftige Planungen der Notbeleuchtung der erste Reflexionsgrad von Raumbegrenzungsflächen berücksichtigt werden darf.
Etablierte Verfahrensweise bei der Errichtung von Notbeleuchtung
Aus der Praxiserfahrung ist jedoch davon auszugehen, dass durch Renovierungsarbeiten bedingte Farbänderungen der Umgebungsflächen und eine damit möglicherweise einhergehende Verschlechterung der lichttechnischen Zustände der Sicherheitsbeleuchtung unberücksichtigt bleibt. Aufgrund dessen wird im Sinne der Sicherheit empfohlen, die bisherige und etablierte Verfahrensweise beizubehalten und auch zukünftig die schlechtesten Umgebungsbedingungen bei der Planung einer Sicherheitsbeleuchtung anzusetzen. Ansonsten ergeben sich durch die redaktionell angepasste Norm keine grundlegenden Änderungen der lichttechnischen Anforderungen für die Errichtung einer Sicherheitsbeleuchtung.
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