Risiken und Probleme bei der Datenschutzfolgenabschätzung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert generell einen risikobasierten Ansatz bei der Wahl der Schutzmaßnahmen. In bestimmten Fällen muss zudem eine Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt werden. Ohne Vorbereitung werden Unternehmen dazu aber nicht in der Lage sein, ein ganzer Prozess muss geplant und aufgesetzt werden.

 

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