Eine Rechnung im Portable Document Format (PDF), die man von einem Portal herunterlädt oder per E-Mail erhält und ausdruckt, muss man zwar bezahlen, aber sie stellt keine steuerlich abzugsfähige Rechnung dar. Darauf weist die TeamDrive Systems GmbH hin. Insbesonders Freiberufler, Selbstständige und Kleinbetriebe laufen Gefahr, in diese „PDF-Falle“ zu tappen.