Wie steht es mit der Netzneutralität? Das haben die Gerichte im Fall des Telekom-Angebots Stream on zu entscheiden. Doch die Kölner Verwaltungsrichter haben jetzt den EuGH um Rat gefragt.
Im Streit zwischen der Bundesnetzagentur und der Deutschen Telekom über die die hinzubuchbare Option Stream on haben die Richter des Verwaltungsgerichts Köln jetzt die Brüsseler Kollegen vom Europäischen Gerichtshof ins Boot geholt. Konkret geht es dabei um mehrere Fragen, wie der Traffic bei Zero-Rating-Angeboten behandelt werden muss und ob eine Reduzierung der Bandbreite als zulässige …
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