Aufatmen bei der SpaceNet AG. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat jetzt zugunsten des Münchner Internetproviders entschieden, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht nicht vereinbar ist.
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Lesen Sie den ganzen Artikel: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht