Mit der E-Privacy-Verordnung (auch ePrivacy-Verordnung oder ePVO) soll der Schutz von Grundrechten und Grundfreiheiten natürlicher und juristischer Personen bei Bereitstellung und Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste in der Europäischen Union geregelt werden. Die ePVO ist als Spezialgesetz innerhalb des EU-Datenschutzrechts angelegt. Das Gesetzgebungsverfahren zur ePVO ist noch nicht abgeschlossen.