Ein Datenschutzbeauftragter überwacht die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und ist Ansprechpartner für Datenschutzthemen. Je nach gesetzlichen Vorgaben und organisatorischer Einheit, für die er tätig ist, hat er spezifische Aufgaben. Datenschutzbeauftragte können vom Bund, von den Ländern oder von Unternehmen und anderen Organisationen bestellt sein. Die DSGVO verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.