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Mit einer ab Dezember gültigen Gesetzesänderung steigt der Druck auf die Internetanbieter, den Verbrauchern die vertraglich zugesicherte Bandbreite auch wirklich zu liefern. Im Klartext: Du hast Anspruch auf Preisminderung.
Es ist ein Ärgernis, das Verbraucher auf die Palme bringt: langsames Internet. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Verbindung dem Vertrag zufolge eigentlich gut sein müsste – was laut Breitband-Monitor der Bundesnetzagentur leider häufig vorkommt. Ein frustrierendes Thema, bei dem es nun aber eine gute Nachricht für Verbraucher gibt: Im Dezember tritt eine Regelung im Telekommunikationsgesetz in …