Der Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz muss nach Auffassung des ASW Bundesverbandes an einigen Stellen deutlich nachgebessert werden. So seien die im aktuellen Entwurf vorgesehenen Kriterien und Schwellenwerte nur bedingt geeignet, kritische Infrastrukturen zu definieren.
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