Unternehmer haben für intakte Feuerlöscheinrichtungen und eigene Brandschutzhelfer zur ersten Brandbekämpfung zu sorgen. Und unterlassene Hilfeleistung ist im Gefahrenfall kein Kavaliersdelikt, sondern kann eine Freiheitsstrafe mit sich bringen.
Unternehmer haben für intakte Feuerlöscheinrichtungen und eigene Brandschutzhelfer zur ersten Brandbekämpfung zu sorgen. Und unterlassene Hilfeleistung ist im Gefahrenfall kein Kavaliersdelikt, sondern kann eine Freiheitsstrafe mit sich bringen.