Facebook darf nach dem Tod von Nutzern deren Konten nicht sperren. Weder das Fernmeldegeheimnis noch der Datenschutz stünden dem vollen Zugriff der Erben entgegen, urteilte der Bundesgerichtshof . (Facebook, Soziales Netz)
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Lesen Sie den ganzen Artikel: BGH-Urteil: Facebook-Konten sind vollständig vererbbar