Wer eine Auktion bei Ebay vorzeitig abbricht, muss dem Höchstbietenden unter Umständen Schadensersatz zahlen – selbst, wenn dessen Angebot weit unter dem Wert der versteigerten Ware liegt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Wer eine Auktion bei Ebay vorzeitig abbricht, muss dem Höchstbietenden unter Umständen Schadensersatz zahlen – selbst, wenn dessen Angebot weit unter dem Wert der versteigerten Ware liegt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.