BGH-Urteil zum Recht auf Vergessenwerden: Google muss nur bei Falschangaben löschen

Google muss Artikel nur dann aus den Suchergebnissen entfernen, wenn Betroffene zweifelsfrei nachweisen können, dass dort Falschinformationen über sie enthalten sind.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil entschieden, dass Artikel aus den Suchergebnissen nur dann entfernt werden müssen, wenn der Betroffene klar nachweisen kann, dass der Artikel Falschinformationen über sie verbreitet.

Die Betreiber der Suchmaschinen sind nicht verpflichtet, auf die Betroffenen zuzugehen und zu ermitteln, ob die Informationen in den gezeigten Artikeln …

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