Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur Haftung für offene Wi-Fi-Hotspots gesprochen. Das seit 2017 geltende neue Telemediengesetz mit der Abschaffung der Störerhaftung wurde bestätigt. Wenn Urheberrechte verletzt werden, kann aber eine Sperrung von Filesharing-Software verlangt werden. (Störerhaftung, WLAN)
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