Gina Sanders/fotolia.com Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltungen der Auskunftsdiensterufnummern 11865 und 11878 angeordnet und gleichzeitig zum Schutz der Verbraucher vor unberechtigten Forderungen Verbote der Rechnungslegung und Inkassierung erlassen. Wie die Bundesnetzagentur berichtete, hatte sie zu den Nummern 11865 und 11878 diverse Beschwerden erhalten. Demnach wurden Ortsnetznummern, kostenlose 0800-Rufnummern oder Servicedienste-Rufnummern missbraucht, um Verbraucher zum Anruf auf die Auskunftsrufnummern 11865 und 11878 zu veranlassen. Dabei seien die hohen Tarife gezielt verschleiert worden – “kein zulässiges Geschäftsmodell”, wie die Netzagentur meint. Bei beiden Auskunftsdiensterufnummern sei außerdem festgestellt worden, dass eine Weitervermittlung oft ohne ordnungsgemäße Preisansage für das weitervermittelte Gespräch erfolgte. Dazu seien Betreiber von Auskunftsdiensten aber vor jeder Weitervermittlung verpflichtet. Nachdem die BUndesnetzagentur Rechnungslegung und Inkassierung für die Nummern 11865 und 11878 verboten hat, muss man die dafür in Rechnung gestellten Gebühren auf der Telefonrechnung auch nicht mehr bezahlen. Wer entsprechende GEbühren auf seiner Rechnung vorfindet, sollte dagegen Einspruch einlegen und auf die Verbote der Bundesnetzagentur verweisen.
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