Anbieter von WLAN-Hotspots können künftig für Rechtsverstöße ihrer Kunden nicht mehr haftbar gemacht werden. Bild: IckeT/fotolia.com Anbieter von WLAN-Hotspots können künftig für Rechtsverstöße ihrer Kunden nicht mehr haftbar gemacht werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett beschlossen. Kritiker sehen die Pläne nicht ganz so optimistisch – und warnen vor den Folgen. Über WLAN-Hotspots kann jeder mobil und unkompliziert das Internet nutzen. Deutschland liegt bei der Verbreitung von WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich aber nur im Mittelfeld. Das liegt unter anderem daran, dass Anbieter von Hotspots damit rechnen müssen, für Rechtsverstöße ihrer Kunden im Internet – etwa unberechtigtes Anbieten von Musik, Filmen oder Computerspielen – verantwortlich gemacht zu werden. Die jetzige Gesetzesänderung stellt klar, dass sich diese Diensteanbieter kübftig auf das sogenannte Haftungsprivileg berufen können. Es bewirkt, dass diese Diensteanbieter für Rechtsverletzungen anderer nicht schadensersatzpflichtig sind und sich nicht strafbar machen. Zudem wird laut Bundesregierung klargestellt, dass der WLAN-Anbieter nicht als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Dafür muss er sein WLAN angemessen gegen den unberechtigten Zugriff sichern und die Zusicherung des Kunden einholen, dass der keine Rechtsverletzungen begehen werde. Daneben zielt der Gesetzentwurf auf eine verbesserte Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Hostprovider – also Anbieter, die fremde Inhalte für Dritte speichern […]
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