In Baden-Württemberg wurde der erste Beamte nach der neuen DSGVO mit einem Bußgeld belegt, nachdem er seine Dienstzugänge missbraucht hat, um an die Daten einer flüchtigen Bekanntschaft zu gelangen. Der Datenschutzbeauftragte hält das Bußgeld für niedrig, aber angemessen. (Polizei, Datenbank)
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