Das Warten auf NIS 2 hat (fast) ein Ende

Die Bundesregierung hat eine umfassende Änderung des IT-Sicher­heits­rechts beschlossen. Damit geht der Entwurf des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) in den Bundestag. Höchste Zeit, sich mit den neuen Vorgaben zur Cybersecurity genau zu befassen, wenn man davon betroffen ist. Doch wer fällt unter NIS2? Das BSI bietet einen Selbst-Check an.

Dieser Artikel wurde indexiert von Security-Insider | News | RSS-Feed

Lesen Sie den originalen Artikel: