Beim Einsatz von Videotechnik in Unternehmen ist regelmäßig eine Datenschutz-Folgeabschätzung durchzuführen. Um rechtssicher zu agieren, sollte dies bereits vor dem Anbringen der Technik erfolgen. Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert erklärt, was es zu beachten gilt.
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