– und die Chancen eines Haftungs-Outsourcings auf externe Daten-schutzmandatsträger* + Nach dem Aufsehen erregenden Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2009 zur Strafbarkeit des Compliance-Beauftragten als Unterlassungsgarant für die Verhinderung von Rechtsverstößen Urteil vom 17.07.2009, 5 StR 394/08) wird zwischenzeitlich auch eine entsprechende Anwendung der dortigen Urteilserwägungen…
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