Symbolbild: Haramis Kalfar/fotolia.com Wer eine Mail mit dem Betreff “Eintragungsüberprüfung 2015/ korrigierte Faxnummer” bekommt, sollte äußerst vorsichtig sein. Das rät das Landeskriminalamt Niedersachsen. Denn wer falsch reagiert, kann in einem teuren Vertrag landen. Mit dem Hinweis auf einen Fehler in einer Faxnummer versuchen die Versender der Mail mit dem Betreff “Eintragungsüberprüfung 2015 / korrigierte Faxnummer”, Empfänger zu verunsichern, berichtet das LKA Niedersachsen. “In unserem letzten Schreiben ist leider eine fehlerhafte Faxnummer enthalten. Wir möchten Sie bitten die Antwort auf dieses Schreiben an die korrigierte Faxnummer (030 / 4849 893 11) zu senden”, zitieren die Ermittler aus der Mail mit dem Absender marie.fischer@infodienst-deutschland.com. “Wir bitten um Korrektur und Bestätigung Ihrer Daten im Anhang innerhalb 7 Tage nach erhalt dieses Schreibens. Sofern Interesse besteht, kann der Anhang per Fax zurückgesendet werden. Wir behalten uns vor, Einträge, die nicht zu dem Gesamtangebot passen, abzulehnen.” Man solle also lediglich die angehängte PDF-Datei ausgefüllt an die angegebene Faxnummer schicken. Angeblich würden dann die Daten auch korrekt ins Register ” Deutsches Gewerbeverzeichnis Ihr Branchenverzeichnis für Handel und Gewerbe Niedersachsen” übernommen. Das Problem: Wer der Bitte folgt, schließe einen kostenpflichtigen Vertrag ab, so die Polizei weiter. Der Rat der Ermittler: “Füllen Sie die Faxantwort nicht aus und […]