Wichtiges Urteil für Blogger und Webseitenbetreiber: Fremde Youtube-Videos dürfen von Nutzern auf ihren Internetseiten und Blogs eingebunden werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Allerdings gibt es Ausnahmen.
Wichtiges Urteil für Blogger und Webseitenbetreiber: Fremde Youtube-Videos dürfen von Nutzern auf ihren Internetseiten und Blogs eingebunden werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Allerdings gibt es Ausnahmen.