Grauzone Kennzeichenerkennung

Kennzeichen gelten als personenbezogene Daten. Die Kennzeichenerkennung unterliegt demnach der DSGVO.

Bei Fahrzeugkennzeichen handelt es sich um personenbezogene Daten, die der Datenschutzgrundverordnung unterliegen. In Teilen sollen automatisierte Kontrollen demnach verfassungswidrig sein. Was dagegen tun?

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