Nach vierjähriger Verhandlung wurde im Dezember 2015 die endgültige Fassung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verabschiedet. Jetzt bleibt den Unternehmen weniger als zwei Jahre Zeit, sich bis zum Inkrafttreten der Verordnung am 25. Mai 2018 vorzubereiten.
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