Die neue EU-Verordnung über elektronische Identifizierungs- und Signaturdienste (EIDAS-Verordnung 2016/679 [1] ) ist zwar schon seit 2 Jahren in Kraft, aber erst durch das Inkrafttreten der dazu erlassenen Durchführungsrechtsakte am 1.7.2016 wurde die Verordnung in der EU wirksam.
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