Personalbeschaffung für Sicherheitsdienste in Stadien

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Es wird zunehmend schwieriger, Sicherheitskräfte für den Einsatz in Stadion zu gewinnen.

Seit Jahren stehen die Sicherheitsdienste vor dem Problem, dass Sicherheitskräfte, zum Beispiel für Stadien, zunehmend Mangelware sind, und das nicht erst seit der Flüchtlingskrise 2015, die diesen Effekt aber verstärkt hat und die Personalbeschaffung schwieriger gestaltet. Davon betroffen sind letztlich alle, die solche Kräfte auch zu Absicherung von Veranstaltungen und Großevents benötigen. Doch nicht nur Sicherheitskräfte nach § 34a der Gewerbeordnung GewO) sind mittlerweile gut gebucht, auch einfache Ordnerkräfte, die bei Fußballspielen zum Einsatz kommen, sind immer schwerer in adäquater Zahl und vor allem gut ausgebildet zu bekommen.

Hohe Personalfluktuation bei den Sicherheitsdiensten

Die Planung eines Ordnereinsatzes bei Fußballveranstaltungen gestaltet sich dabei immer schwieriger, denn die Personalfluktuation ist größer geworden. Trotz umfangreichen Informationen, mit allen Pros und Kontras, hören viele der neuen Mitarbeiter bereits nach wenigen Spielen wieder auf, mit zum Teil immer wiederkehrenden Aussagen, wie „habe ich mir anders vorgestellt, ich kann mein Geld auch leichter verdienen, ich lasse mich doch nicht ständig beleidigen“ und ähnliches. Das Durchhaltevermögen, so muss man feststellen, ist nicht mehr so ausgeprägt, wie noch vor zehn bis 15 Jahren, was die Suche nach geeigneten Kräften deutlich erschwert. Hinzu kommen die schwarzen Schafe der Branche, die die mit möglichst wenig Aufwand, bezüglich der Ausbildung, ihre Gewinne erzielen wollen. Dazu locken sie mit niedrigen Stundenverrechnungssätzen, die sie aufgrund nicht vorhandener Schulung ihres Personals anbieten können. Bei den großen Anbietern werden die Mitarbeiter mit hohem finanziellen Aufwand auf ihre Aufgaben vorbereitet. Dies zeigt sich bei den Einsätzen, auch und gerade im Auftreten und in der Durchführung ihrer Tätigkeit. Besonders in Konfliktsituationen sind Augenmaß, soziale wie interkulturelle Kompetenz und Durchsetzungsvermögen wichtig, weswegen nicht jeder zum Ordnerdienst geeignet ist.

Sicherheitskräfte im Stadion müssen geschult sein

Als Veranstalter muss man sich daher auch darauf verlassen können, dass die eingesetzten Kräfte entsprechend geschult und ausgebildet sind. Derzeit muss jeder Ordner, der im bezahlten Fußball (Bundesliga, der 2. Bundesliga sowie der 3. Liga.) eingesetzt werden möchte, in der DFB-Datenbank „Online Schulungszentrum“ erfasst sein. Dort sind unter anderem seine Qualifikationen sowie sein Schulungsstand hinterlegt. Die Qualifizierung der Sicherheits- und Ordnungsdienste, kurz QuaSOD genannt, beinhaltet neun Schulungsmodule, die abgeschlossen, geprüft und mit entsprechenden Teilnahmen bestätigt werden müssen. QuaSOD wurde seitens des DFB seinerzeit konzipiert, um eine fußballspezifischen Schulung für Veranstaltungsordner zu gewährleisten. Ein weiteres Ziel, QuaSOD als Alternative zum § 34a GewO zu verankern, ist derzeit noch nicht erreicht. Derzeit werden reine Serviceordner noch nicht in allen Bundesländern auf Zuverlässigkeit überprüft, dies bleibt zumeist den Ordnern, die der Bewachungsverordnung und damit dem § 34a der Gewerbeordnung (GewO) unterliegen, vorbehalten. In NRW wird die Zuverlässigkeitsüberprüfung für alle Ordner in einigen Städten bereits praktiziert. Seitens des Vereins ist man zuversichtlich, dass zumindest für NRW ein einheitliches Überprüfungsverfahren eingerichtet wird.

Perspektive bei der Personalbeschaffung

Eine personelle Entspannung auf dem Sicherheitsmarkt gerade in Bezug auf Ordnerkräfte ist derzeit nicht in Sicht. Die Anforderungen an die Sicherheitsdienstleister müssen daher vereinfacht und vereinheitlicht werden. Der § 34a GewO sollte nicht länger Maßstab der Recht- und Ordnungsämter sein. Die Experten sind sich einig, dass die Inhalte des § 34 GewO nicht zielführend für eine qualifizierte Beschulung von Veranstaltungsordner sind. Mit QuaSOD gibt es ein spezielles Schulungsprogramm für in diesem Bereich. Dadurch ließen sich für bestimmte Tätigkeiten bei Fußballspielen zielgerichteter notwendige Kenntnisse vermitteln, die überprüfbar wären. Die mitunter hohen Anforderungen des § 34 GewO blieben somit auf eigentliche, im Bewachungsgewerbe tätige Sicherheitskräfte, beschränkt.

Ralf Ziewer, Leiter Unternehmensschutz bei der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH


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