15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Pokémon Go verstoßen gegen deutsche Gesetze – findet der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv). Die Verbraucherschützer wollen vom Entwicklerstudio Niantic bis zum 9. August 2016 eine Unterlassungserklärung. (Pokémon Go, Nintendo)
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