Der Vorschlag zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung steht. Positiv ist hervorzuheben, dass der Speicherzeitraum mit maximal zehn Wochen gegenüber der ersten Regelung grundsätzlich kürzer ausfällt. Vielen Unternehmen und Verbänden stellt es aber noch immer die Nackenhaare auf.
Der ganze Artikel: Reaktionen auf die Vorratsdatenspeicherung