Rechtswidrig: Vorratsdatenspeicherung 2017 kommt – vorerst – nicht

Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland liegt erst einmal wieder auf Eis. Bild: kamasigns/fotolia Die Vorratsdatenspeicherung 2017 liegt erst einmal wieder auf Eis. Drei Tage, bevor sie in Deutschland in Kraft treten sollte, hat die Bundesnetzagentur die Pflicht zur Umsetzung des Gesetzes ausgesetzt. Der Grund: Die von CDU, CSU und SPD geplante Massenspeicherung von Verkehrsdaten verstößt gegen EU-Recht. Eines der wichtigsten Überwachungs-Vorhaben der Großen Koalition ist erst einmal gescheitert. Die Ende 2015 von Union und SPD beschlossene Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, die am 1. Juli 2017 in Kraft treten sollte, ist vorerst ausgesetzt. Das hat die Bundesnetzagentur mitgeteilt, die die technische Umsetzung der Massenspeicherung durchsetzen sollte. Die Bundesnetzagentur zog damit die Konsequenzen aus einem aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster. Ende 2016 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass eine verdachtslose Speicherung von Verkehrsdaten wie Telefon- und Internetverbindungen gegen europäisches Recht verstößt. Auf dieses Urteil berief sich nun auch das Münsteraner Gericht, vor dem der Internetprovider SpaceNet gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt hatte. Nachdem die neu geregelte Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig sei, müsse Spacenet die Daten seiner Kunden nicht speichern, meinten die Richter in ihrem Beschluss. Der OVG-Beschluss aus Münster hätte zwar eigentlich nur für SpaceNet gegolten. Dennoch zog die Bundesnetzagentur daraus Konsequenzen für die Vorratsdatenspeicherung 2017 insgesamt: […]

 

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