Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Safe-Harbor-Abkommen für ungültig erklärt. Bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten von der EU in die USA darf nun kein hinreichendes Datenschutzniveau nach Safe-Harbor-Prinzip angenommen werden, konkrete Prüfungen und Vereinbarungen sind erforderlich.
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