Das oberste EU-Gericht hat in einem Urteil die Rechte von Bürgern gestärkt: Bei Hackerangriffen auf Unternehmen oder Behörden können betroffene Personen nun Schadensersatz fordern. Das Urteil betrifft insbesondere Datenverantwortliche, die im Fokus von Cyberkriminalität stehen.
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