Ganz gleich, ob Laufwerke für andere Aufgaben eingesetzt, ausgetauscht oder komplett ausgemustert werden sollen: in allen Fällen sind Unternehmen gefordert, die auf ihnen gespeicherten Daten unlesbar zu machen. Die früher praktizierte Verfahrensweise mit mehrmaligem Überschreiben der Daten ist dazu ungeeignet.