Google lässt sich in seiner Datenschutzerklärung das Recht einräumen, Metadaten beim Telefonieren und beim SMS-Versand zu speichern – eine private Vorratsdatenspeicherung. Ob das Unternehmen dabei mit der Einwilligung der Verbraucher argumentieren kann, ist unklar. (Google, Vorratsdatenspeicherung)
Der ganze Artikel lesen: Überwachung: Google sammelt Gesprächsprotokolle von Android-Geräten