Bild: Dan Race/Fotolia.com Die Drohung mit dem negativen Schufa-Eintrag ist eine altbekannte Methode von Unternehmen, Druck auf ihre Kunden auszuüben. Nun hat auch der Bundesgerichtshof dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben. Ein negativer Schufa-Eintrag ist eine unschöne Sache. Das wissen Verbraucher, das wissen natürlich auch Unternehmen, Inkassofirmen und Anwälte. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder vor, dass Firmen in ihren Rechnungen und Mahnungen einen mehr oder weniger deutlichen Hinweis auf einen drohenden Schufa-Eintrag unterbrachten für den Fall, dass man nicht zahle. Gerade unseriöse Firmen, die Verbraucher in Abofallen lockten und anschließend ihre unberechtigten Forderungen stellten, arbeiteten nur zu gern mit der Drohung mit einem negativen Schufa-Eintrag. Deutsche Gerichte hatten diese Einschüchterungs-Praxis in der Vergangenheit schon mehrfach gerügt. Nun spricht auch der Bundesgerichtshof, Deutschlands höchstes Gericht, klare Worte. Geklagt hatte in diesem Fall die Verbraucherzentrale Hamburg e.V., und zwar gegen ein Mobilfunkunternehmen. Das hat ein Inkassounternehmen im Einsatz, um bei Kunden Geld einzutreiben. In deren Schreiben hieß es unter anderem: “Als Partner der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) ist die V. GmbH verpflichtet, die unbestrittene Forderung der SCHUFA mitzuteilen, sofern nicht eine noch durchzuführende Interessenabwägung in Ihrem Fall etwas anderes ergibt. Ein SCHUFA-Eintrag kann Sie bei Ihren finanziellen Angelegenheiten, z.B. […]
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