Online-Händler dürfen den Weiterverkauf von E-Books verbieten. Bild: georgejmclittle/fotolia.com Wer ein E-Book aus dem Internet herunterlädt, darf es nicht weiterverkaufen, wenn der Händler dies in seinen AGB untersagt. Das hat das Hanseatische Oberlandesgerichts (OLG) entschieden und damit zum dritten Mal eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband rechtskräftig abgewiesen. E-Books sind Bücher in digitaler Form, die zum Beispiel im Format .epub oder als .pdf-Format in Stores gekauft und auf den eigenen Ebook-Reader heruntergeladen werden können. Der Preis ist dabei meist der Papierausgabe sehr ähnlich. So einfach E-Books gekauft und heruntergeladen werden können, so einfach könnten sie auch verkauft und weitergegeben werden. Eigentlich. Doch das verbieten die meisten Buchhändler. Und das offenbar mit Recht. Gleich dreimal klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband zuletzt gegen Online-Buchhändler, die per AGB den Weiterverkauf von E-Book- bzw. Hörbuch-Downloads ausschlossen. Doch in allen drei Fällen schlossen sich die Gerichte der Position der Buchhändler an. Auch in einem Fall dieses Jahr (Az.: 10 U 5/11) wies das Hanseatische OLG die Berufung der Verbraucherzentrale gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg mangels Erfolgsaussicht ab. Im Mai 2014 hatte das OLG Hamm in einem ähnlichen Fall einem Online-Buchhändler Recht gegeben (Az.: 22 U 60/13). Eine weitere Klage der Verbraucherzentrale war bereits im Jahr 2011 durch das […]
Der ganze Artikel: Urteil: E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden