Bei der Bestellung von DSL-Tarifen im Internet stellt 1&1 seine zukünftigen Kunden vor eine Router-Wahl – ansonsten kann der Vertrag nicht ohne Weiteres abgeschlossen werden. Das ist nicht zulässig, wie das Landgericht Koblenz entschieden hat.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erfolgreich gegen den Netzanbieter 1&1 geklagt. Das Landgericht Koblenz hat den Verbraucherschützern in ihrer Einschätzung recht gegeben, dass 1&1 seine künftigen Kunden irreführend vor die Wahl stellt, einen bestimmten Router zu ihrem DSL-Vertrag auswählen zu müssen.
„Internetdienstleister dürfen ihren Kunden keinen bestimmten Router …
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