Lesen Sie den originalen Artikel: Welche Einbruchschutzanforderungen Tore erfüllen sollten
Maßnahmen zum Einbruchschutz sind wichtig, und werden in der heutigen Zeit immer wichtiger, um das unerlaubte Eindringen in einen Raum durch Türen oder Tore zu unterbinden und Werte zu sichern.
Während der Einbruchschutz von Endverbrauchern, unter der Maßgabe des Sicherns von Eigentum und Privatsphäre gesehen wird, sind die Betrachtungen der Hersteller entsprechender Produkte beziehungsweise der Normengremien, die hier für die Erstellung entsprechender Regeln zuständig sind, differenzierter.
Fehlende Einbruchschutznorme für Tore verunsichern Betreiber
Der Bereich Einbruchschutz für Tore wurde bisher nicht mit einer Regel bzw. Norm erfasst. Europäische Normen zur Definition des Einbruchschutzes wurden nur für Türen und Fenster entwickelt. Mit der Normenreihe DIN EN 1627 .. 1630 finden sich Prüfanforderungen für statische, dynamische und manuelle Einbruchversuche sowie deren Klassifizierung wieder, die aber originär aus dem Tür- und Fensterbereich stammen.
Ungenaue Anwendungsbereiche in den Normen DIN EN 1627 .. 1630 hatten zur Folge, dass Prüfungen auch für Tore auf Basis der DIN EN 1627 .. 1630 durchgeführt wurden, obwohl der Anwendungsbereich der Normen Tore explizit ausschließt: „(…) Dieses Dokument gilt nicht für Türen, Tore und Schranken, die für den Einbau im Bereich für den Zugang von Personen dienen und die hauptsächlich für einen sicheren Zugang für Güter und von personen-geführten Fahrzeugen im industriellen, gewerblichen und Wohnbereich gedacht sind, welche in den Anwendungsbereich der EN 13241 fallen.(…)“.
Somit fehlt am Markt eine Einbruchschutznorm für Tore. Ein Zustand, der zusammen mit der falschen Anwendung der EN 1627 .. 1630 für Tore den Betreiber stets weiter verunsichert.
DIN/TS 18194 speziell für Tore entwickelt
Tore sind anders aufgebaut als Türen oder Fenster, funktionieren anders und sind nicht mit Türen oder Fenstern gleichzusetzen. Aus diesem Grund gibt es eben auch für Tore eine eigene europäische Produkt-norm EN 13241, die seit 2003 europäisch eingeführt und in der Branche bekannt ist.
Um die „Produktbesonderheiten“ von Toren für den Bereich des Einbruchschutzes Rechnung zu tragen, gibt es auf europäischer Ebene bereits seit Langem Aktivitäten, torspezifische Anforderungen für den Einbruchschutz zu definieren. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen.
Gute Nachrichten für Anwender und Torhersteller, die torspezifische Anforderungen in einer dafür entwickelten Norm finden wollen:
Mit der DIN/TS 18194:2020-07 ist nun ein Regelwerk verfügbar, das im Konsens zwischen der bayerischen Polizei, Prüfstellen, Torherstellern, dem BVT-Verband Tore und dem Industrieverband Tore Türen Zargen entwickelt wurde.
Dieses Dokument legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Klassifizierungssysteme der einbruchhemmenden Eigenschaften von Toren nach DIN EN 13241 fest, die für den Einbau in Bereichen für den Zugang von Personen dienen und die hauptsächlich für einen sicheren Zugang für Güter und von personengeführten Fahrzeugen im industriellen, gewerblichen und Wohnbereich gedacht sind. Dieses Dokument gilt nicht für Türen und Fenster, die durch die EN 14351-1, DIN EN 14351-2 und DIN EN 16361 abgedeckt sind. Es behandelt nicht direkt die Widerstandsfähigkeit von Schlössern und Schließzylindern gegen Angriffe mit Sperrwerkzeugen (Picking). Baubeschläge sind zwar Bestandteil des Tores, können aber nach dieser Norm nicht selbst klas-sifiziert werden. Dieses Dokument legt auch keine An-forderungen und Klassifizierungen für Poller, die zum Einbruchschutz in Verbindung mit Toren verwendet werden können, fest. Dieses Dokument legt auch keine Anforderungen an elek-tronische/elektromechanische Verriegelung oder Antriebe, mechatronische und elektronische Sicherheitssysteme bzw. Ansteuerungen fest.
Anforderungen der DIN/TS 18194
In dem Dokument werden torspezifische Anforderungen in Bezug auf den Probekörper und den Prüfrahmen, aber auch in Bezug auf die Prüfverfahren (hier für die statischen, dynamischen und manuellen Einbruchversuche) definiert.
Zwar orientiert sich die DIN/TS 18194 in großen Teilen an den Normen DIN EN 1627 .. 1630, greift aber die produktspezifischen Besonderheiten von Toren auf, insbesondere in den An-forderungen der Prüfung, aber besonders auch in der Bewertung der Ergebnisse.
Mit gutem Grund wurden die Anforderungen der DIN EN 1627 .. 1630 nicht einfach kopiert, sondern auf die torspezifischen Besonderheiten hin angepasst.
Besonders herauszuheben ist das Versagenskriterium für die statischen, dynamischen und manuellen Prüfungen. Hier ist das Erreichen einer durchgangsfähigen Öffnung Maß aller Dinge. Diese durchgangsfähige Öffnung wird in der Norm mit verschiedenen Querschnitten definiert, durch die ein entsprechender Prüfkörper hindurchgeschoben werden kann.
Des Weiteren wird der Angriff auf das Torblatt gesondert definiert; analog zum Angriff auf Fenster in Türen oder Fenster der DIN EN 1627 .. 1630. Für die Widerstandsklassen RC1N und RC2N erfolgt kein Angriff auf das Torblatt (sogenannter Flächenangriff). Für die Widerstandsklassen RC2 bis RC6 gelten die Vorgaben nach DIN EN 1630.
Das Erreichen der Einbruchschutzklasse RC2 – welche quasi einen heutigen Standard im Bereich des Einbruchschutzes darstellt – sind entsprechende Anstrengungen zu unternehmen, so dass entsprechend positiv geprüfte Tore den Anspruch der Einbruchsicherheit ohne Wenn und Aber erfüllen.
Ein normativer Anhang A stellt unterschiedliche Torty-pen und Kraftangriffspunkte dar, die sich auf Kräfte auf das Torblatt (Fläche, Spalten) und Kräfte in Öffnungsrichtung (Auf-/Hochschubsicherung) beziehen. Damit sind alle gängigen Tortypen in der DIN/TS 18194 erfasst.
Die DIN/TS 18194 ist aktuell die einzige Prüfgrund-lage zur Klassifizierung des Einbruchschutzes von Toren, da DIN EN 1627 .. 1630 (aktuell veröffentlichte Fassung) Tore nicht erfassen bzw. in den An-wendungsbereichen explizit ausschließen.
Olaf Heptner, Industrieverband Tore Türen Zargen e. V. (ttz)
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